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Vertragstext
DIENSTLEISTUNGSVERTRAG § 1 Vertragsgegenstand Der Auftragnehmer erbringt die individuell vereinbarten Dienstleistungen. § 2 Mindestvertragsdauer Soweit individuell nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Mindestvertragsdauer zwölf Monate ab Leistungsbeginn. Zwingende gesetzliche Rechte und die vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. § 3 Vergütung und Zahlung Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Leistung. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. § 4 Vorzeitige Vertragsbeendigung Beendet der Auftraggeber den Vertrag ohne einen vom Auftragnehmer zu vertretenden wichtigen Grund vor Ablauf der Mindestvertragsdauer, kann – soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart – eine ausdrücklich vereinbarte Vertragsstrafe bzw. pauschalierte Entschädigung anfallen. Die Berechnung orientiert sich am vereinbarten monatlichen Vertragswert und dem bis zum Ende der Mindestvertragsdauer verbleibenden Zeitraum. Teilmonate werden nach den verbleibenden Kalendertagen berücksichtigt. Eine gerichtliche Mäßigung einer übermäßigen Vertragsstrafe gemäß § 1336 ABGB bleibt unberührt. § 5 Vertragsstrafe / Pönale Für schuldhafte, ausdrücklich bezeichnete wesentliche Vertragsverletzungen kann eine gesondert ausgewiesene Vertragsstrafe vereinbart werden. Die Zahlung befreit nicht automatisch von der geschuldeten Hauptleistung. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. § 6 Verschwiegenheit und Geheimhaltung Nicht öffentlich zugängliche kaufmännische, technische, organisatorische und personenbezogene Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. Die Pflicht gilt für den individuell vereinbarten Zeitraum nach Vertragsende fort. Gesetzlich, behördlich oder gerichtlich zwingende Offenlegungen bleiben zulässig. § 7 Loyalität und Treuepflicht Die Parteien verpflichten sich zu loyaler Zusammenarbeit, zur Wahrung berechtigter Interessen und zur unverzüglichen Mitteilung erkennbarer Umstände, die die Vertragserfüllung wesentlich gefährden. § 8 Mitwirkungspflichten Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen, Zugänge und tatsächlichen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung. § 9 Außerordentliche Auflösung Das Recht zur vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 10 Datenschutz und personenbezogene Daten Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Personenbezogene Daten dürfen nur im rechtlich zulässigen und für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang verarbeitet, verwendet, gespeichert oder übermittelt werden. Eine unbefugte Verwendung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist untersagt. Datenschutzverletzungen können – abhängig von Tatbestand, Art, Schwere und Verschulden – zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 62 DSG erfüllt sind, können Verwaltungsstrafen verhängt werden. Unter den besonderen Voraussetzungen des § 63 DSG kann die vorsätzliche Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht gerichtlich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bedroht sein. Sanktionen nach Art. 83 DSGVO und sonstige gesetzliche Rechtsfolgen bleiben unberührt. § 11 Schlussbestimmungen Es gilt österreichisches Recht, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt. Besondere Bestätigung Die Parteien bestätigen, dass insbesondere Mindestvertragsdauer, vorzeitige Vertragsbeendigung, Vertragsstrafe/Pönale, Verschwiegenheit und Loyalität vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht wurden. Soweit eine individuelle Aushandlung gesetzlich erforderlich ist, ist diese gesondert zu dokumentieren.
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